Vertragslaufzeit
Der Vertrag wird immer für ein Kalenderjahr abgeschlossen. Verträge, die während des Jahres abgeschlossen werden, laufen bis zum 31.12. des aktuellen Kalenderjahres und werden pro Rata in Rechnung gestellt. Die Kündigung der Mitgliedschaft hat schriftlich via E-Mail und unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf Ende des Jahres zu erfolgen, d.h. die Kündigung muss spätestens am 30. September bei der Karateschule vorliegen. Wird die Frist nicht eingehalten, ist die Karateschule berechtigt, eine weitere Jahresgebühr zu erheben. Wird der Vertrag vor Ablauf der Vertragsdauer nicht gekündigt, so erneuert er sich automatisch um ein weiteres Jahr.
Zusätzliche Kosten
Lizenzmarke schweizerischer Karate Verband (SKV), CHF 80.-/Jahr
Einmalige Gebühr bei Anmeldung CHF 200.- (inkl. Karatepass, Karate-Gi und Gurt